Eigentum bei Eheende – Diese Optionen gibt es
Eigentum bei Eheende – Diese Optionen gibt es
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Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?
Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?
Nein, nicht zwangsläufig. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!
Immobilien und Zugewinngemeinschaft
Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Leider ist die Aufteilung selten problemlos.
Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei separate Wohneinheiten
Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht alle Immobilien eignen sich dafür, daher sollte ein Fachmann hinzugezogen werden.
Übertragung der Immobilie auf die Kinder
Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann auch nur ein Ehepartner seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, was die Einwilligung des anderen Partners voraussetzt.
Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich
Die Übertragung des Eigentums an einen Partner ist ebenfalls eine Option. Dabei erhält der andere Partner eine Ausgleichszahlung, die sich nach dem Marktwert der Immobilie und den jeweiligen Eigentumsanteilen richtet. Man muss auch beachten, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.
Teilungsversteigerung der Immobilie
Falls keine Einigung erzielt werden kann, kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.
Vermietung als Option
Ist ein Verkauf unvorteilhaft oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, könnte Vermietung eine Möglichkeit sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.
Verkauf der Immobilie
Die Mehrheit der Ehepaare verkauft die Immobilie bei einer Scheidung. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf der Immobilie zu verlangen. Ein professioneller Makler kümmert sich um die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.
Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir als erfahrene Makler für Sie da. Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.
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